500 kg pro Rahmen Aluminium-Portalkran ist eine Art mobiler Leichtportalkran mit einfacher Struktur, wirtschaftlich und praktisch. Er zeichnet sich durch einfache Bedienung, geringe Standfläche, flexible Bewegung und einfache Demontage vor Ort aus.
Seine Ausleger sind mit Universalrädern ausgestattet, die einen weiten Einsatzbereich ermöglichen. So kann er für Hebevorgänge im Innen- und Außenbereich flexibel zur Einsatzstelle bewegt werden.
Im Vergleich zum tragbaren Portalkran aus Stahl besteht er aus einer Aluminiumlegierung, die gesamte Maschine ist leichter, prägnanter und schöner und lässt sich besonders leicht tragen und transportieren.
Bei geringen Anforderungen an die Hubkapazität kann es nicht nur den Bedarf an Hebevorrichtungen sofort decken, sondern auch Geld für das Unternehmen sparen. Es ist ein wirtschaftliches und praktisches Leichtportal.
Der 500 kg schwere Portalkran aus Aluminium eignet sich für den Formenbau, Autoreparaturwerke, Bergwerke, Baustellen und Gelegenheiten, bei denen Hebearbeiten erforderlich sind. Er bietet die Vorteile der Mobilität, der schnellen Demontage und Montage sowie der geringen Stellfläche. Er kann zur Installation mit einem Miniaturauto an einen anderen Ort gebracht werden.
Betriebsregeln für Aluminium-Portalkrane:
1. Nachdem der Betrieb (die Montage) des mobilen kleinen Portalkrans abgeschlossen ist, sollte ein Lasttesthub durchgeführt werden. Der Testhub wird in statische und dynamische Last unterteilt und überprüft die Betriebsfähigkeit, Tragfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit jedes Systems.
2. Wenn das Portal läuft, muss es parallel und stabil sein, um nicht verzogen zu werden.
3. Der Einsatz von Überlastungen ist verboten.
4. Es sollte eine bestimmte Person geben, die während des Betriebs einstimmig das Kommando übernimmt, und für das übrige Personal sollte eine klare Arbeitsteilung gelten. Legen Sie ein einheitliches Kontaktsignal fest.
5. Im Falle eines Stromausfalls oder anderer besonderer Umstände während des Betriebs sollten schwere Gegenstände sicher auf dem Boden abgeladen und nicht in der Luft schweben.
6. Es ist verboten, sich unter dem Portalkran und den angehobenen schweren Gegenständen aufzuhalten.